Liebe Gäste,

Seit Sonntag, 03.04.2022 sind in Bayern alle Corona-Vorgaben für den Bereich Beherbergung gefallen. Damit gibt es keine Zugangsvoraussetzungen und keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr.

 Es wird empfohlen (16. BayIfSMV, §1):

  • Wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten
  • Auf ausreichende Handhygiene achten
  • In geschlossenen Räumen mindestens medizinische Maske tragen
  • Auf ausreichende Belüftung achten
Betriebliches Schutzkonzept